Kontakt
BROGER Bauunternehmung
Lagerstraße 24
88287 Grünkraut
Homepage:www.broger-bau.de
Telefon:0751 65263-87
Fax:0751 65263-89

WHG-Fachbetrieb

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten WHG-Fachbetrieben durchgeführt werden. Die Fachbetriebsqualifikation kann durch ein Zertifikat einer Technischen Überwachungsorganisation nachgewiesen werden.

Welche Voraussetzungen werden an die Zertifizierung gestellt?
Der Betrieb muss über sachkundiges Personal verfügen, das die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet.
Hierzu muss mindestens eine betrieblich verantwortliche Person benannt werden, die in geeigneter Funktion mit Weisungsbefugnis tätig ist. Diese Person muss u. a. allgemeine und grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet des Wasserrechts (z. B. WHG-Grundkurs) und Fachkenntnisse für die gewässerschutzrelevanten Besonderheiten (z. B. Fachspezifischer WHG-Kurs bezogen auf die Tätigkeiten des Fach-betriebs) nachweisen.

Der Betrieb verfügt über die für seine Arbeiten erforderlichen Geräte und Ausrüstungsteile. Zum Nachweis dient die Fachbetriebsprüfung, die spätestens alle zwei Jahre zu wiederholen ist, um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten.
In diesem Zusammenhang sind auch die Tätigkeiten an einer Referenzanlage vorzuweisen. Der Betrieb muss einen Überwachungsvertrag abschließen, z. B. mit einer Technischen Überwachungs-rganisation wie die TÜV SÜD Industrie Service GmbH, die ihn zertifizieren darf.

Broger Zertifikat
Broger Zertifikat
Zum Seitenanfang